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Bezirksgericht Leibnitz

Hat Laufhaus-Betreiber gegen Waffenverbot verstoßen?

Vor dem Bezirksgericht in Leibnitz muss sich ein Laufhaus-Betreiber verantworten. Dieser beteuert, dass ihm die gefundene Waffe nicht gehört.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ein Betreiber eines Laufhauses in Südsteiermark steht wegen unerlaubtem Waffenbesitz vor Gericht.
  • Der Angeklagte behauptet, die gefundene Waffe, ein Schlagstock,  sei nicht seine, sondern gehöre eine der Damen.
  • Sein Anwalt bezeichnet den Schlagstock als reines Sportgerät.
  • Der Angeklagte wusste angeblich nichts von einem seit 2014 bestehenden Waffenverbot gegen ihn.
  • Die Verhandlung wurde vertagt, um weitere Personen zu befragen.
Der gefundene Schlagstock soll einer der Damen gehören, wie der Laufhaus-Betreiber beteuert
© Montage: Adobe (2)
Der gefundene Schlagstock soll einer der Damen gehören, wie der Laufhaus-Betreiber beteuert
© Montage: Adobe (2)
Author Barbara Kahr
Barbara Kahr Redakteurin Regionalredaktion Leibnitz und Deutschlandsberg
Redakteurin Regionalredaktion Leibnitz und Deutschlandsberg
21. Jänner 2026,
16:31 Uhr

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