"Wie oft haben wir uns schon gesehen?", fragt Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz die junge Frau. "Drei-, viermal", sagt die Angeklagte. Betrug wird ihr vorgeworfen. Sie hat drei Flaschen Tequila zu je zehn Euro im Internet zum Verkauf angeboten. Der Käufer hat bezahlt, aber keine Lieferung erhalten. "Schuldig?" - "Ja", lautet die Antwort auf die Frage der Richterin. Der Getränkehandel lief nicht so gut, daher das Angebot im Internet - Preis nach Vereinbarung. Aber schon der Versand hätte zwanzig Euro gekostet, die hatte sie nicht. Das habe sie dem Käufer mitgeteilt. Der habe gefragt, ob sie nicht fähig sei, ein Paket zu verschicken.
Betrug mit Tequila
Kein Geld fürs Paket: Einschlägig vorbestrafte Frau stand wieder vor dem Kadi
Junge Frau bot Tequila im Internet an. Interessent zahlte, bekam Lieferung aber nicht, weil Anbieterin Geld zum Verschicken fehlte. Wegen ähnlicher Delikte war sie schon im Juli zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
© Helmut Steiner