Zum zweiten Mal sitzt der Mann in derselben Sache vorBezirksrichterin Elisabeth Schwarz. Wie berichtet, war er beschuldigt worden, sich auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums im Auto entblößt und selbst befriedigt zu haben und dabei ganz nahe an einer Frau vorbeigefahren zu sein. Sein Verteidiger hatte bei der ersten Verhandlung auf Freispruch plädiert. Sein Mandant habe einen Dildo verwendet, sich nur einen Spaß machen und niemand belästigen wollen. Die Frau hatte Anzeige erstattet, aber keine Ermächtigung zur Verfolgung des Delikts der sexuellen Belästigung gegeben. Damit war diese Causa vom Tisch. Übrig blieb die Erregung öffentlichen Ärgernisses.