Nicht schuldig“, sagt der Mann, der sich vor dem Bezirksgericht Feldbach verantworten muss. Körperverletzung wird ihm zur Last gelegt. Er soll in einer Disco einem Gast einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Das Opfer erlitt eine Rissquetschwunde an der Augenbraue. Er habe das nicht getan, beteuert der Angeklagte. Mit seinem Onkel sei er um zwei Uhr in die Disco gekommen. Man habe zufällig einen Arbeitskollegen mit seiner Frau getroffen.

Er habe den Verletzten gefragt: „Habe ich dich geschlagen?“ Der meinte, dass er es nicht wisse. Der Arbeitskollege könne den Hergang bestätigen. Aber dessen Namen weiß er auf die Schnelle nicht.

Untauglicher Versuch in Sachen Glaubwürdigkeit

Das Opfer ist nicht erschienen. Auch ein Kellner als Zeuge ebenfalls nicht. Dafür ist der Betriebsleiter da. Der hat eine glasklare Erinnerung. Er habe gerade das Büro verlassen und gesehen, dass der Angeklagte den anderen Gast mit dem linken Arm im Schwitzkasten hatte: „Er hat mit der rechten Faust ausgeholt und auf das Auge geschlagen. Er war es tausendprozentig.“ „Stimmt überhaupt nicht“, hält der Angeklagte dagegen. Der Zeuge bleibt dabei. Er habe das genau beobachtet.

Der Angeklagte will seiner Aussage Nachdruck verleihen: „Ich habe in dieser Nacht niemand geschlagen. Das schwöre ich bei meinem Leben und meinen Kindern.“ Ein untauglicher Versuch, den Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz unterbindet: „Lassen Sie das!“


Der Zeuge sagt, dass der Angeklagte alkoholisiert war und seinen Chef mehrmals bedroht habe. Die Bezirksanwältin hakt nach: „Waren Sie betrunken?“ Das entlockt dem Mann nur ein mildes Lächeln: „Bei zwei Bacardi-Cola ist man doch nicht betrunken.“
Es wird vertagt. Der Onkel, der Arbeitskollege und dessen Begleiterin sollen als Zeugen geladen werden.