Versuchte Einfuhr eines Suchtmittels wird der Frau vorgeworfen. Drei Gramm Heroin wurden im Darknet auf die Adresse der Angeklagten bestellt. In Wien wurden die Drogen sichergestellt.
Der Anwalt der Angeklagten stellt gleich zu Verhandlungsbeginn am Bezirksgericht Feldbach klar, dass seine Mandantin absolut nichts mit der Sache zu tun habe und sich auch nicht vorstellen kann, wer das gemacht hat. Er erläutert Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz und der Bezirksanwältin die besondere Situation: Es gab vor dem Haus der Angeklagten eine Postabstellstelle, die frei zugänglich war, mit Abstellgenehmigung für die Post. Pakete wurden dort abgestellt – versperrbar war sie nicht. „Zugreifen konnte dort jeder. Der Postkasten war für jedermann einsehbar“, so der Verteidiger.

Mittlerweile hat die Frau einen absperrbaren Briefkasten. Der Verteidiger stellt auch weitere Überlegungen an: Man solle keine Mutmaßungen anstellen, aber in der Nähe befinde sich ein Laufhaus...


Die Angeklagte sagt, sie war schockiert, als sie davon hörte. Sie bekennt sich nicht schuldig: „Ich konsumiere keine Suchtmittel.“ Bezirksrichterin Schwarz hakt nach: „Das wäre leicht mit einem Drogenschnelltest zu klären gewesen. Warum haben Sie ihn nicht gemacht?“ Die Frau ist da dem Rat des Anwalts gefolgt. Mit ihm hat sie vor dem vereinbarten Termin bei der Polizei gesprochen. „Ich sah keinen Grund mich freizubeweisen, schließlich bin ich ja nicht schuldig“, erklärt sie.


Drogen habe sie nie genommen, sagt die Frau. Alkohol? „Als Jugendliche schon – jetzt nie mehr“, antwortet sie auf die Fragen des Verteidigers. Anzeigen und Strafen gab es bis dato auch keine.
Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz spricht die Frau frei. Zwar bleiben in der Sache viele Fragen offen, begründet Schwarz das Urteil, aber die Beschuldigte sei bisher noch nie in Erscheinung getreten: „Wenn, dann würde sie nicht mit Heroin anfangen.“