Das Verfahren wegen gefährlicher Drohung hat die Staatsanwaltschaft Graz eingestellt. Im Bezirksgericht Feldbach geht es „nur“ mehr um Körperverletzung. Die junge Frau, die vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzt, fühlt sich schuldig. „Sie zögern so“, hört Schwarz heraus. Die Angeklagte erklärt: „Es tut mir leid, es war ein Blödsinn – ich habe mich auch am nächsten Tag bei ihr entschuldigt.“ Weil sie sich mit der späteren Kontrahentin, die im selben Zimmer in einem Internat untergebracht war, nicht vertrug, hatte sie bereits das Zimmer gewechselt.
Die handgreifliche Auseinandersetzung verhinderte das freilich nicht.

Zugeschlagen, weil sie aufbrausend war

Die Betreuerin, die zwischen die Streithennen ging, ist als Zeugin entschuldigt. Sie hat zu Protokoll gegeben, dass die Angeklagte, die ihre Kontrahentin um einen Kopf überragt, ihre Gegnerin geschlagen oder gekratzt haben dürfte.

Das Opfer gibt die „Einmischung“ zu: „Es gab eine Streiterei zwischen der Angeklagten und einer anderen. Ich wollte das mit einer Betreuerin klären. Da ist die Angeklagte aufgesprungen, hat mich geschlagen und gekratzt.“ Die Folgen waren eine blutunterlaufene rechte Wange und eine Verletzung am Unterarm.
Die junge Frau kommt mit einem blauen Auge davon. Die Bezirksanwältin stimmt ausnahmsweise einer neuerlichen Diversion zu. 80 Tagsätze á fünf Euro und 70 Euro Gerichtskosten muss die junge Frau bezahlen – innerhalb eines halben Jahres.