Das Aufgabengebiet der steirischen Berg- und Naturwacht als Körperschaft öffentlichen Rechts ist breit gefächert. Um diese Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen, wurde im April das neue Berg- und Naturwachtgesetz beschlossen – Mitte Juni trat es in Kraft. „Unbedingt, brauchte es die Anpassung. Herausforderungen verändern sich, aber auch die Kommunikationswerkzeuge und die Medien“, zeigt sich der Bezirksleiter der Berg- und Naturwacht Südoststeiermark Bernd Wieser überzeugt. Als Beispiel nennt er, dass nur 80 Prozent der hiesigen Mitglieder einen Internetzugang hätten.