Das Aufgabengebiet der steirischen Berg- und Naturwacht als Körperschaft öffentlichen Rechts ist breit gefächert. Um diese Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen, wurde im April das neue Berg- und Naturwachtgesetz beschlossen – Mitte Juni trat es in Kraft. „Unbedingt, brauchte es die Anpassung. Herausforderungen verändern sich, aber auch die Kommunikationswerkzeuge und die Medien“, zeigt sich der Bezirksleiter der Berg- und Naturwacht Südoststeiermark Bernd Wieser überzeugt. Als Beispiel nennt er, dass nur 80 Prozent der hiesigen Mitglieder einen Internetzugang hätten.
Neues Gesetz
Biberberatung, Digitalisierung, Mitgliedsarten – die Berg- und Naturwacht stellt sich neu auf
Mitte Juni ist ein neues Berg- und Naturwachtgesetz in Kraft getreten. Damit passt man sich nun an die heutigen Gegebenheiten an. Das betreffe viele Bereiche von Verjüngung bis hin zu anderen Formen der Mitgliedschaft, erklärt Bezirksleiter Bernd Wieser.
© Bernhard Bergmann