Wie die Asfinag am Samstag bekanntgab, hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitagabend die Beschwerden gegen den Wasserrechtsbescheid zum Abschnitt West der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 abgewiesen. Nun würden alle rechtlichen Grundlagen für den Bau vorliegen, erklärte die Asfinag. Daher will sie die Hauptbauleistungen für die Schnellstraße noch dieses Jahr ausschreiben.