„Wenn ich nur die Zeit zurückdrehen könnte“ (If I Could Turn Back Time) – sinnierte bereits Sängerin Cher Charts-tauglich. Dieselben Töne schlägt auch jener Angeklagte an, der sich vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ verantworten muss. Er blickte nach der Arbeit zu tief ins Glas und verursachte auf dem Heimweg einen Verkehrsunfall, bei dem ein Mann verletzt wurde. Dieser kämpft noch immer mit den gesundheitlichen Folgen und befindet sich unter anderem noch in Physiotherapie.

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