In der Gemeinde St. Peter am Kammersberg gehen die Wogen hoch: Der Grund sind die Wasseranschlussgebühren. In einem Zeitraum von 17 Jahren mussten Besitzer kleinerer Häuser viel zu hohe Anschlussgebühren bezahlen, bis sich 2015 ein deutscher Hausbesitzer an den Landesverwaltungsgerichtshof wandte. Der Beschwerdeführer bekam recht, die Verordnung musste richtiggestellt werden. Doch was ist mit den Geschädigten? Warum bekommen sie ihr Geld nicht zurück? Der Murauer Anwalt Günter Novak-Kaiser, selbst in der betroffenen Gemeinde wohnhaft, will den Bürgern helfen – und spricht von der Möglichkeit einer Sammelklage.