Eine gewisse Skurrilität kann man der Sache nicht absprechen. Vor einem Jahr soll sich folgender Sachverhalt zugetragen haben: Im Zuge der steirischen Gemeinderatswahl lud der damalige ÖVP-Bürgermeister Walter Schweighofer die örtliche Wahlbehörde in sein Büro. Dort soll dann von ihm folgendes Zitat gefallen sein: „Jetzt warten wir, bis alle drinnen sind, dann machen wir die Türe zu und drehen das Gas auf!“

Zeugen berichteten, dass sie verdutzt dastanden, der ebenfalls anwesende FPÖ-Spitzenkandidat Bernhard List zeigte Schweighofer daraufhin an. Seine Einschätzung: „Wenn das einer aus unserer Partei sagt, gibt es einen riesigen Skandal.“

Aussage gegen Aussage

Daraufhin wurde ein Verfahren nach dem Verbotsgesetz eingeleitet. Konkret ging es um Wiederbetätigung. Nun ist klar: Der Fall wurde eingestellt bzw. wird nicht weiterverfolgt. „Nicht, weil wir glauben, dass der Satz nicht gesagt wurde“, erklärt man bei der Staatsanwaltschaft Leoben. Im Gegenteil: Zwar habe der heutige Vizebürgermeister bestritten, die Aussage so getätigt zu haben, man sei jedoch durch Zeugenaussagen zum Schluss gekommen, dass das Zitat sehr wohl so gefallen sei.

Es sei vielmehr von der subjektiven Tatseite, also der inneren Einstellung und Haltung abhängig, ob angeklagt werde oder nicht. Man müsse einen Wiederbetätigungs-Vorsatz nachweisen können. Damit sei gemeint, dass jemand das „System Adolf Hitler“ bzw. den Nationalsozialismus wiederbeleben möchte, erklärt Staatsanwältin Viktoria Steinecker ganz allgemein. Um Anhaltspunkte dafür zu finden, werde bei jedem Fall eine aufwendige Überprüfung durch den Verfassungsschutz in Gang gesetzt.

Eine Anklage wegen Wiederbetätigung gibt es nur, wenn auch eine nationalsozialistische Einstellung nachgewiesen werden kann. Dann landet der Fall dafür immer vor dem Schwurgericht
Eine Anklage wegen Wiederbetätigung gibt es nur, wenn auch eine nationalsozialistische Einstellung nachgewiesen werden kann. Dann landet der Fall dafür immer vor dem Schwurgericht © APA / Erwin Scheriau

Dabei wird etwa abgeklärt, ob jemand in diversen Foren aktiv war, sich mit einschlägigen Personen in der Szene trifft oder sonst schon einmal mit NS-verherrlichenden Aussagen auffällig geworden ist. „Die Prüfung ist sehr umfangreich und dauert auch eine gewisse Zeit.“ Im konkreten Fall habe sie ergeben, dass Schweighofer „komplett unauffällig“ sei, es mangle „jeglicher Anhaltspunkt für eine nationalsozialistische Einstellung“.

„Geschmacklose Äußerung“

Damit bleibe das Zitat „eine geschmacklose Äußerung mit scherzhaftem Hintergrund“. Hier verläuft übrigens die Grenze, ob es etwa auch bei Hitler-Grüßen, Witzen oder NS-Sagern zu einer Anklage nach dem Verbotsgesetz kommt. Es wird nicht nur geprüft, ob eine Aussage so gefallen ist, sondern vielmehr auch, ob sie so gemeint war.

Die aktuelle Mariazeller Gemeindeführung: Bernhard List (FPÖ), Bgm. Helmut Schweiger (Liste A-Z) und Fabian Fluch (SPÖ)
Die aktuelle Mariazeller Gemeindeführung: Bernhard List (FPÖ), Bgm. Helmut Schweiger (Liste A-Z) und Fabian Fluch (SPÖ) © KLZ / Christian Huemer

Schweighofer ist froh, dass die Sache ausgestanden ist. Er bleibt auch bei der Darstellung, dass er den Satz gar nicht so gesagt habe: „Man kann aus allem etwas konstruieren.“ Er ordnet die Anzeige vielmehr als politischen Angriff ein. Dazu muss man wissen: In Mariazell ist Schweighofer seit der vergangenen Wahl in Opposition. Die Bürgerliste A-Z, SPÖ und FPÖ sind eine Koalition mit Halbzeitlösung für das Bürgermeisteramt zwischen den ersten beiden Partnern eingegangen.