„Natürlich habe ich es gemacht, natürlich hab‘ ich was getrunken und war so dumm, dass ich gefahren bin“, seufzt die Frau hinter der Anklagebank. Die 35-jährige Angestellte setzte sich im Vorjahr nach dem abendlichen Besuch in einem Café kurz nach Mitternacht stark alkoholisiert hinters Steuer.

Bei der Fahrt nach Hause geriet sie wenig später auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Pkw. Dessen Insassen wurden zwar nicht verletzt, die Frau verbrachte die Nacht allerdings mit leichten Blessuren im Krankenhaus.

Zu viel getrunken , um mit Auto zu fahren

„Wissen Sie, wie viel Sie getrunken haben?“, möchte der Richteramtsanwärter, der die Verhandlung im Beisein von Bezirksrichter Michael Auracher führt, eingangs wissen. „Fünf oder sechs Mischungen“, gibt die Angeklagte an, „Jedenfalls viel zu viel fürs Autofahren, das ist mir sehr wohl bewusst.“

Die Polizei stellte bei ihr am Unfallort am Alkomat einen hohen Promillewert fest. Wie dieser allein mit den Mischungen zustande kam, kann sie sich nicht erklären – auch nicht mit dem Hinweis des Richters auf die im Wagen gefundene Flasche Likör, aus der sie vor der Fahrt nicht getrunken haben will.

Erinnerungslücken

Ebenso wenig weiß die 35-Jährige über den Unfallhergang, oder wie und warum sie mit derart hoher Alkoholisierung am nächsten Tag zur Arbeit gehen wollte. Der Lenker des zweiten, am Unfall beteiligten Autos, hat zum Unfall jedenfalls eine Vermutung: „Sie hat auf der Geraden kontinuierlich angefangen, in meine Richtung zu lenken, als wäre sie eingeschlafen.“

Er selbst habe daraufhin die Lichthupe betätigt, gehupt und sein Auto fast bis zum Stillstand abgebremst. Die Angeklagte hätte das nicht getan, weshalb es zur Frontalkollision gekommen sei.

„Wäre schön, wenn Sie sich an Gesetze halten“

„Ich entschuldige mich noch einmal dafür. Das war das Dümmste, was ich je gemacht habe“, meint die Angeklagte, die bereits in einer anderen Angelegenheit vorbestraft ist. Und auch in diesem Fall spricht sie Bezirksrichter Michael Auracher letztlich für den Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig und verurteilt sie zu einer Geldstrafe von 2970 Euro.

Ihr reumütiges Geständnis kommt ihr dabei mildernd zugute. „Ich bin der Meinung, dass wegen des Delikts keine Haftstrafe notwendig ist. Es wäre dann aber auch schön, wenn Sie sich langsam an die Gesetze halten würden. Sonst wird es für Sie schwierig“, gibt Auracher der Angeklagten mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.