Die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Reichenau an der Rax konnten beim Blick auf das Radargerät am späten Dienstagnachmittag wohl nur staunen. Gegen 17.25 Uhr hatten sie in der Hofbauer-Straße in Gloggnitz (Niederösterreich) einen Pkw mit 121 Kilometern pro Stunde mittels geeichtem Lasermessgerät gemessen.
Entlang der Bahngleise beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit jedoch nur 50 Kilometer pro Stunde – dementsprechend wurde dem 49-jährigen Lenker sein Führerschein vorläufig abgenommen und sein Auto vorläufig beschlagnahmt. Eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erhält der Raser ebenfalls.
Möglich ist die Auto-Abnahme seit März 2024, mit dem Inkrafttreten der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Wer demnach mehr als 60 km/h innerhalb von Orten oder mehr als 70 km/h außerhalb von Orten zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, verliert seinen Pkw.