Die Geschworenen waren sich am Landesgericht Leoben im Prozess gegen einen 17-jährigen Judenburger relativ schnell einig und sahen einen Bauchstich, den er einem 15-jährigen Syrer versetzt hatte, als versuchten Mord. Dementsprechend fiel ihre Entscheidung einstimmig.
Drei Jahre Haftstrafe
Nach Bauchstich: 17-Jähriger wegen versuchten Mordes verurteilt
17-jähriger Judenburger nach Bauchstich gegen einen 15-Jährigen am Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes zu drei Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© Andreas Schöberl-Negishi