Privatstiftungen werden im kommenden Jahr mehr zur Budgetfinanzierung beitragen müssen. Das ergibt sich aus einer Auswertung von Maßnahmen in diesem Bereich. So kommt es zu einer Erhöhung des Stiftungssteuereingangssatzes sowie der sogenannten Zwischensteuer. 33 Millionen pro Jahr erwartet sich das Finanzministerium aus den Maßnahmen.
In Österreich bestehen insgesamt rund 3.000 Privatstiftungen. Ihr Vermögen wird vom Finanzministerium auf etwa 70 Milliarden Euro geschätzt. Ziel bei der Gründung von entsprechenden Stiftungen ist es, Vermögen für bestimmte fremd- oder eigennützige Ziele zu bilden und die Verwendung der Mittel an den Willen des Stifters zu binden. In Negativ-Schlagzeilen kamen die Privatstiftungen zuletzt rund um die Causa Benko.
Eine Privatstiftung kann zu jedem erlaubten Zweck (also z.B. auch zur Selbstbegünstigung des Stifters, aber auch gemeinnützig) errichtet werden. Es muss ihr ein Vermögen von zumindest 70.000 Euro gewidmet werden. Erträge daraus kommen etwa aus Gewinnausschüttungen oder Mieteinnahmen. Als Motivation für eine Gründung gilt zum Beispiel, über die Stiftung eine aufgrund der Erbfolge drohende Zersplitterung und Teilung von Familienunternehmen zu verhindern.
Eingangssteuersatz steigt von 2,5 auf 3,5 Prozent
Seit 2008 liegt der Stiftungssteuereingangssatz bei 2,5 Prozent. Mit 1. Jänner wird er nun auf 3,5 Prozent erhöht. Zudem wird auch das Stiftungseingangssteueräquivalent im Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbsvorgänge von Privatstiftungen von 2,5 auf 3,5 Prozent angehoben.
Stiftungen unterliegen im Rahmen der laufenden Besteuerung einer Zwischensteuer und der regulären Körperschaftssteuer. Ab dem Veranlagungsjahr 2026 erhöht sich die Zwischensteuer deutlich von 23 auf 27,5 Prozent. Durch diese Änderungen erhofft sich das Finanzressort pro Jahr 33 Millionen für die Budget-Konsolidierung.
Steuerpflicht wird ausgeweitet
Ausgeweitet wird die Steuerpflicht. Künftig unterliegen ihr auch Zuwendungen von ausländischen Stiftungen, die mit einer privatrechtlichen Stiftung (und nicht lediglich mit einer österreichischen „Privatstiftung“) vergleichbar sind. Gemeinnützige Stiftungen sind freilich ausgenommen.
Eine höhere Besteuerung der Privatstiftungen sei nicht zuletzt aus Gerechtigkeitsgründen wichtig, argumentiert Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Denn alle müssten ihren Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, gerade auch die obersten Einkommensgruppen.
Dem Finanzministerium stehen dabei als Registerbehörde auch Kontroll-Möglichkeiten zu. Auf Basis der „risikoorientierten Fallauswahl“ wird bei Privatstiftungen überdurchschnittlich oft geprüft, ob mit den gemeldeten Eigentümern alles seine Richtigkeit hat. Im Jahr 2024 gab es 113 solcher Prüfungen - das heißt, in einem Jahr wurden knapp vier Prozent der Stiftungen überprüft. Die Ergebnisse zeigten laut Finanzressort eine recht gute Melde-Compliance der Privatstiftungen. Für das Ministerium lässt dies darauf schließen, dass die Kontrolle wirkt.
Zusätzliche Meldepflichten
Bereits seit 1. Dezember gelten zusätzliche Meldepflichten für Privatstiftungen. In Ergänzung dazu gibt es auch Finanzstraftatbestände: werden die neuen Sorgfalts- und Meldepflichten verletzt, können diese – abhängig vom konkreten Vergehen – mit Geldstrafen zwischen 25.000 und 200.000 Euro sanktioniert werden.