Auf Initiative von Ulrike Haberl-Schwarz, Präsidentin des Landesgerichts Leoben, befasste man sich in mehreren Arbeitssitzungen intensiv mit dem Thema Blackout-Vorsorge. "Die Diskussionen rund um dieses Thema sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken", so Haberl-Schwarz. Wobei man zwischen einem zeitlich begrenzten Stromausfall und einem generellen Blackout unterscheiden müsse: "Von einem Blackout spricht man, wenn der Stromausfall länger als 24 Stunden dauert und überstaatlich ist. Alles andere wird als Stromausfall bezeichnet", führt Haberl-Schwarz aus.