Weil er im Zuge von Unstimmigkeiten mit seinen Vorgesetzten im Gespräch mit einem Kollegen geäußert haben soll: „Da darf man sich nicht wundern. Ich sag‘ nur eines: Trieben“, war ein obersteirischer Polizist im Dezember 2024 in erster Instanz wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen worden. Der Polizeibeamte wies sämtliche Vorwürfe zurück, legte Berufung ein und tatsächlich wurde das nicht rechtskräftige Urteil mit einer Geldstrafe von 5600 Euro von der zweiten Instanz aufgehoben.