Dass in unseren Breiten zu bestimmten Zeiten die Kirchenglocken läuten, gehört schon zum Alltag. So aber nicht in St. Peter-Freienstein, wo zwei Bewohner der knapp über 2300 Einwohner zählenden Marktgemeinde eine Unterlassungsklage gegen die Pfarre St. Peter-Freienstein und die „Römisch-katholische Filialkirche Maria am Freienstein“ eingebracht haben. Vertreten durch die Kanzlei des Wiener Rechtsanwalts Wolfgang List, fordern die beiden vom Landesgericht Leoben, einer Unterlassungsklage wegen „unerträglichem und ortsunüblichem Glockengeläutes“ zuzustimmen.