Dass in unseren Breiten zu bestimmten Zeiten die Kirchenglocken läuten, gehört schon zum Alltag. So aber nicht in St. Peter-Freienstein, wo zwei Bewohner der knapp über 2300 Einwohner zählenden Marktgemeinde eine Unterlassungsklage gegen die Pfarre St. Peter-Freienstein und die „Römisch-katholische Filialkirche Maria am Freienstein“ eingebracht haben. Vertreten durch die Kanzlei des Wiener Rechtsanwalts Wolfgang List, fordern die beiden vom Landesgericht Leoben, einer Unterlassungsklage wegen „unerträglichem und ortsunüblichem Glockengeläutes“ zuzustimmen.
Rechtsanwalt eingeschaltet
Glockengeläute in St. Peter-Freienstein landet vor Landesgericht
Zwei Einwohner der Marktgemeinde stört „unerträgliches und ortsunübliches Glockengeläute“ der Wallfahrtskirche Maria Freienstein. Eine Unterlassungsklage wurde eingebracht. Nun ist das Gericht am Wort.
© Armin Russold; Johannes Grassmayer