Die vergangene Woche an die Öffentlichkeit gedrungenen Konflikte innerhalb der Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) haben weniger persönliche als strukturelle Ursachen: Denn seit vergangenem Jahr ist dieses Gremium grob gesetzwidrig besetzt. Im Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) heißt es wörtlich: „Die ASVK-Mitglieder (…) sollen (…) Fachleute (sein …), insbesondere Absolventinnen und Absolventen der Studienrichtungen Architektur, Städtebau, Archäologie, Geschichte und Kunstgeschichte. Auf ein ausgewogenes Verhältnis von historischen und gestaltenden Fachrichtungen in der ASVK ist bei der Bestellung Bedacht zu nehmen.“