Im Rahmen der Soforthilfe der Stadt Graz für Grazer Wirtschaftstreibende wird jetzt die Möglichkeit geschaffen, eine Stundung der Teilzahlungen für Strom und Wasser bis Ende Mai zu beantragen.Abschaltungen von Energie- oder Wasserlieferungen und das Betreiben offener Forderungen werden ausgesetzt.
Corona-Maßnahmen
Strom und Wasser: Diese Grazer Betriebe können Fälligkeiten später zahlen
Bestimmte Grazer Unternehmen können nun eine Stundung der Teilzahlung beantragen. Strom und Wasser sind laut Bürgermeister Nagl auch in Krisenzeiten notwendig.
© Fuchs Juergen