25 Euro. So viel müssen nun plötzlich zahlreiche Lenker von einspurigen Kfz in Graz zahlen, weil sie ihr Motorrad falsch geparkt haben. Das Kuriose: Die meisten von ihnen parken praktisch seit Jahren am selben Ort – und jetzt werden sie abgestraft. In der Regel geht es um Flächen, die eigentlich als Radabstellplätze gekennzeichnet sind, mit Radbügeln und einer weißen Bodenmarkierung als Abgrenzung zur Fahrbahn.
Die Aufregung unter den Betroffenen ist groß, die Unsicherheit detto. Wo darf man jetzt noch parken und wo nicht? Und warum die plötzliche Änderung? Aufklärung kommt von Thomas Lambauer, beim Grazer Parkraumservice zuständiger Bereichsleiter: „Wir strafen die Fahrer falsch abgestellter Motorräder schon seit vielen Jahren, was aber stimmt: Das Ausmaß ist seit gut zwei Wochen ein anderes.“ Im Parkraumservice seien immer mehr Beschwerden gelandet, dass Radabstellplätze zu oft mit einspurigen Kfz verstellt waren. „Also haben wir nach Rücksprache mit dem Parkgebührenreferat entschieden, jetzt schärfer vorzugehen“, so Lambauer.
Motorräger: Bislang wurde dieses Falschparken toleriert, erlaubt war es nie
Klar ist: Erlaubt war das Parken der Motorräder an diesen Stellen bislang schon nicht, es wurde aber toleriert. „Wir agieren immer nach der Maßgabe, dass die Flüssigkeit, Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden darf“, sagt Lambauer. „Da können wir bis zu einem gewissen Grad mit Augenmaß vorgehen.“ Aufgrund der vielen Beschwerden gehe das jetzt aber nicht mehr, der Parkdruck für Fahrräder sei mittlerweile zu groß, die Abstellflächen übervoll. Und rechtlich ist die Sache eindeutig: Durch die weiße Bodenmarkierung handelt es sich um eine Erweiterung des Gehsteigs und das Parken ist dort damit untersagt.
Eine wichtige Ausnahme gibt es: Bei manchen dieser Radabstellplätzen gibt es eine blaue Verkehrstafel mit „P Einspurige“, etwa in der Goethestraße oder vor der Gesundheitskasse – dort ist das Abstellen von einspurigen Kfz erlaubt. „Da ist uns zu Beginn leider ein Fehler passiert und wir haben sechs Mal falsch abgestraft“, gesteht Lambauer ein. Diese Strafen wurden wieder zurückgezogen.
Alte „P Einspurige“-Verkehrszeichen auf Sicht abmontiert
Allerdings war auch dieses „P Einspurige“-Zeichen ursprünglich nur für Fahrräder gedacht. „Da gibt es nur ganz mehr wenige in der Stadt. Das sind alte Verkehrszeichen, das ist heute missverständlich“, sagt Straßenamtschef Thomas Fischer. „Darum dürfen Motorräder dort stehen.“ Man werde aber prüfen, ob man die alten Verkehrsschilder auf Sicht abmontiert, Fischer spricht von „bereinigen“. Dann gilt auch dort: keine Motorräder.
Weiteres Detail: Das Parkverbot bei Radabstellplätzen gilt nur für Motorräder mit weißer Nummerntafel. Die Motorfahrräder – kurz Mofa – mit roter Nummerntafel „sind beim Parken rechtlich Fahrrädern gleichgestellt“, weiß Fischer.
Politische Vorgaben, eine Aktion scharf auszurufen, gab es laut Lambauer nicht. „Es gab keine Weisung, wir haben wie gesagt auf die vielen Beschwerden reagiert und das in Absprache mit dem Parkgebührenreferat.“