Das etwas andere Weihnachtspackerl der Familie Rengo sorgte für zahlreiche Reaktionen von Leserinnen und Lesern der Kleinen Zeitung. Das Ehepaar aus Feldkirchen bei Graz hatte kurz vor Weihnachten ein Anwaltsschreiben bekommen, mit der Aufforderung, 202 Euro zu zahlen oder eine Klage auf Unterlassung zu riskieren. Ihr Vergehen: Sie hatten am 14. Jänner 2023 (!), also vor fast drei Jahren, am Kulm bei Weiz offenbar auf Privatgrund geparkt.
Parken am Kulm
202 Euro wegen Falschparken? „Ich hab das Anwaltsschreiben einfach entsorgt“
202 Euro Strafe, sonst setzt es eine Klage wegen Unterlassung: So geht es vielen, die am Kulm bei Weiz falsch geparkt haben. Ein Leser empfiehlt: Nicht einschüchtern lassen.
© Carmen Oster