Tabellarisch gesprochen heißt es erneut: Erster trifft auf Zweiten. Zudem geht es um eine Revanche, hat die Austria Wien doch den SK Sturm Graz bei der letzten Begegnung aus dem Cup geschossen und somit das nächste Double verhindert.

Auch für die Polizei ist das Match ein Hochkaräter, gelten doch Teile der Wiener Fangruppe als gewaltbereit und problematisch. Daher wird rund um die Merkur Arena wie auch schon beim Cup-Spiel ein Sicherheitsbereich festgelegt. Die Verordnung gilt am 7. Februar von 17 bis 1 Uhr. 

Welche Mittel die Polizei durch den Sicherheitsbereich hat

Der Sicherheitsbereich umfasst konkret das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 - Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr.-Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich kann die Polizei Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen oder auch schon begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die sich trotz eines Betretungsverbotes im Sicherheitsbereich aufhalten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro – im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen – bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.