
Heute entscheidet sich, ob es im Fall des Grazer Amokfahrers bei der in Graz verhängten lebenslangen Haft und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt. Ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) befasst sich mit der Berufung, die Liane Hirschbrich, die Verteidigerin von Alen Rizvanovic, gegen die Strafhöhe eingebracht hat.
27.06.2017 um 09:33 Uhr
Selbstdarstellung der Anwältin!
Die gute Frau möchte nur nicht aus den Medien verschwinden!
Dabei ist es eine Verhöhnung der Opfer und ihrer Angehörigen was diese Frau von sich gibt!
Vielleicht sollte man seine Strafe zur Bewährung aussetzen und ihm eine Umschulung zum Taxifahrer anbieten - einfach nur krankhafte Sucht nach Medienpräsenz dieser "Anwältin"!
27.06.2017 um 10:02 Uhr
die tat war schrecklich,
und die strafe ist m.e. angemessen. so eine tat kann niemals gesühnt werden, auch nicht durch eine lebenslängliche gefängnisstrafe, die ja nicht wirklich "lebenslänglich" ist! hier sollte der gesetzgeber tatsächlich nachschärfen.
trotzdem stelle ich fest, dass die anwältin möglicherweise einen anderen grund hat: der mörder ist ihr mandant und sie muss das bestmögliche für ihn herausholen.
dadurch, dass der fall schlagzeilen produziert hat, kommt sie in die medien (was ihr wahrscheinlich schon gefällt), bei anderen solchen fällen erfährt man halt nichts davon.
27.06.2017 um 13:42 Uhr
Grundsätzlich muss sie ihn ja nicht verteidigen...
In bestimmten Fällen werden Beschuldigten Pflichtverteidiger zugewiesen - z.B. wenn sich der Beschuldigte keinen Anwalt leisten kann oder will oder kein Anwalt freiwillig die Verteidigung übernehmen will. Meines Wissens kann man sich von einer Pflichtverteidigung auch "freikaufen" oder ablehnen. Natürlich kann man auch um eine Mandantschaft "bemühen" - aus welchen Gründen auch immer :-)