Die Gemeindeaufsicht hat Trieben bereits 1995 geprüft und Mängel festgestellt, aber das blieb ohne Folgen. Hat die Aufsicht in der Kontrolle versagt?
FRANZ VOVES: Zur Zeit gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Organen, auch nicht bei grober Verletzung der Gemeindeordnung oder Missachtung von Handlungsempfehlungen. Das ist etwas, unabhängig vom Sonderfall Trieben, was wir unbedingt neu regeln müssen.