Wegen einer Tür mit falschen Maßen stand ein Fenster-Vertreter aus dem oberen Ennstal vor dem Bezirksgericht Liezen. Für diese war er im Zuge einer Renovierung eines Wintergartens in Bad Mitterndorf zuständig. Wer sich vermessen hatte, war zwar Diskussionspunkt des langen Beweisverfahrens – die Anklage lautete aber auf Urkundenfälschung. Soll der 53-Jährige doch im unterschriebenen Anbot just jene Seite mit den Maßen im Nachhinein ausgetauscht haben.
Bezirksgericht Liezen
Vermessen oder nicht? Vertreter wegen falscher Tür angeklagt
Streit um eine falsch angelieferte Tür zwischen Fenster-Vertreter und Hausbesitzerin landete vor Gericht. Der Mann soll das Angebot im Nachhinein verfälscht haben.
© Veronika Höflehner