Am 2. März erst hat der Angeklagte am Straflandesgericht Graz 12 Monate dafür ausgefasst, dass er aus der Haft heraus mit einem eingeschmuggelten Handy Drohnachrichten an seinen Bruder geschickt hat. Die 12 Monate kommen zu den 57 Monaten dazu, die er derzeit absitzt. Es kommt eben einiges zusammen, wenn man 17 Vorstrafen hat. Und es erhöht auch die Glaubwürdigkeit von Drohungen und erschwert den Stand vor Gericht, wenn die meisten Einträge mit angedrohter oder tatsächlicher Gewalt zu tun haben.