Eine Verfassungsklage der Stadt Graz gegen das Land Steiermark, das wäre ein starkes Stück. Noch prüfen Magistratsdirektion und die Juristen der Landeshauptstadt rechtliche Schritte gegen das neue „Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz“. Wie auch immer diese aussehen sollen: Die Hände in den Schoß legen werde man sicher nicht, hieß es am Freitag aus dem Rathaus.