Gedacht war es von Seiten der Frau als entspannter Abend in einem Rotlicht-Etablissement: „Ich wollte meinem Mann eine Freude machen“, sagt sie zur von ihr initiierten Einladung. Unterm Strich steht allerdings ein dickes Minus auf dem Konto ihres Mannes. Seine Bankomatkarte war nach dem gemeinsamen Bordellbesuch nämlich futsch. Samt 7500 Euro an Bargeld. Dabei war der Abend an sich kein Schnäppchen: „420 Euro hab’ ich vorher schon für drei Flaschen Prosecco bezahlt“, erinnert er sich.

Für den Abgang der 7500 Euro sollen die Kellnerin des Etablissements und ein Komplize verantwortlich sein. Laut Staatsanwaltschaft hat der Erstangeklagte dem Bordellbesucher geholfen, Geld abzuheben und dabei dessen Code ausgespäht. Die Bankomatkarte des Mannes gab er dann an die Kellnerin weiter, die in den drei folgenden Tagen 7500 Euro behob.

Die beiden Angeklagten weisen die Vorwürfe am Grazer Straflandesgericht zurück. Nicht nur das. Sie bezichtigen die Frau gleich der Lüge: „Sie ist Stammkundin bei uns und hatte Schulden. Deshalb gab sie mir die Bankomatkarte ihres Mannes und sagte, ich solle Geld abheben. Und zwar rasch, rasch.“ – „Warum soll sie Ihnen die Karte des Mannes gegeben haben?“, fragt Richterin Michaela Lapanje. – „Weil sie vor ihm vertuschen wollte, dass sie bei uns Schulden hat.“ – „Diese Verantwortung ist Schwachsinn. Wenn sie es vor ihm vertuschen will, gibt sie Ihnen doch sicher nicht seine Bankomatkarte für ihre eigenen Schulden.“

Drei Tage lang konnte Geld behoben werden, weil der Kartenbesitzer keine Sperre veranlasste: „Ich hab’ den beiden geglaubt, als sie mir versprachen, dass sie die Karte hinterlegen“, erzählt der Betrogene.

Für die Beschuldigten folgt ein Schuldspruch: 15 bzw. 10 Monate bedingte Haft.