Eine böse Überraschung erwartet derzeit den einen oder anderen auf dem Gehaltszettel. Rund 35.000 Österreicherinnen und Österreichern in Altersteilzeit droht die Rückzahlung eines Teils ihres Gehaltes, das sie bereits erhalten haben. Dahinter stecken ein Gerichtsurteil und eine neue Berechnung.

Konkret geht es um den Lohnausgleich, also um einen Teil des Alterszeitgeldes, den die Arbeitnehmer bekommen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) bezuschusst den Arbeitgebern diesen Ausgleich. Er wurde aber rückwirkend mit Jänner neu berechnet, deswegen bekommen die Arbeitgeber teils weniger Förderungen vom AMS. Und das können sie an ihre Arbeitnehmer weitergeben – wenn der Vertrag rückwirkende Zahlungen zulässt.

Rückzahlungen von bis zu 400 Euro

Betroffen sind etwa die 670 Mitarbeiter in Altersteilzeit der steirischen Spitalsgesellschaft Kages. "Da kann es monatlich um bis zu 60 Euro pro Person gehen", sagt Betriebsrätin Anna Maria Windisch. Weil sich der im Jänner neu berechnete Lohnausgleich erst jetzt in den Gehaltszetteln niederschlägt, drohen also Rückzahlungen von bis zu 400 Euro. Sie werden nun automatisch vom Gehalt abgezogen.

Wie viele Menschen in Österreich von den Regeln betroffen sind, ist unklar. Und es trifft auch nicht alle gleich. Denn der Lohnausgleich wird individuell ermittelt. So können manche jetzt auch profitieren und letztlich mehr erhalten – auch bei der Kages.

Klage brachte Änderungen

Die neue Berechnung geht auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. November 2021 zurück. Damals wollte die klagende Partei erreichen, dass die sogenannte Funktionszulage nicht aus dem Lohnausgleich herausgerechnet wird. Wenn also zum Beispiel eine Abteilungsleiterin in Altersteilzeit geht und damit auch die Funktion als Abteilungsleiterin abgibt, hat sie die entsprechende Zulage verloren. Die klagende Partei hatte Erfolg. Mit dem Urteil kamen aber noch einige anderen Änderungen in der Berechnung dazu. Sodass diese komplett neu angepasst wurde, heißt es vom AMS. Von Fall zu Fall wirke sich das unterschiedlich aus.

Gerade in Zeiten der Teuerungen könnte eine Rückzahlung oder weniger Gehalt aber viele hart treffen. Bei der Arbeiterkammer Wien und Steiermark sind noch keine Anfragen deswegen aufgetaucht. Die Kages-Betriebsrätin Anna Maria Windisch rät aber dringend, sich an die Stellen zu wenden, wenn man betroffen ist. Dann besteht die Hoffnung auf eine Sammelklage, die vielleicht etwas bewirken kann.