Ab 1. August gilt: Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne. Die neue Verordnung sorgt aber für einiges an Verwirrung. Nun hat sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) selbst korrigiert, nachdem er am Dienstag in der ZiB 2 seiner eigenen Verordnung widersprochen hatte. Er meinte gegenüber ORF-Moderator Martin Thür, dass positiv getestete Kinder mit Maske in den Kindergarten dürfen. Das sei falsch gewesen, schreibt er am Mittwoch. Für Kinder gilt ein Betretungsverbot. Ganz genau steht in der Verordnung, dass positiv getestete Kinder unter elf Jahren nicht den Kindergarten oder in die Volksschule betreten dürfen, weil: "... bei dieser Alters- bzw. Personengruppe im Regelfall nicht davon auszugehen ist, dass sie über einen langen Zeitraum durchgehend eine FFP2-Maske tragen können."