1. Ich möchte Flüchtlinge aufnehmen. Was muss ich zur Verfügung stellen?

Derzeit sucht das Land Steiermark nach allen möglichen Formen von Unterkünften. Eine freie Couch reicht aber nicht aus. Vorausgesetzt ist zumindest ein geschlossener Wohnbereich, also ein Zimmer, mit Zugang zu einer Küche, Bad und WC. Gesucht werden derzeit vor allem auch größere Unterkünfte, sprich ganze Wohnungen oder Häuser.

2. Wo kann ich meine Unterkunft anmelden?

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man schreibt eine E-Mail an
grundversorgung@stmk.gv.at mit Kontaktdaten und Eckdaten zur Unterkunft (Adresse des Wohnraums, Größe in Quadratmetern, Anzahl der Schlafplätze, Möglichkeiten zum Kochen, Waschen etc.). Online kann man sich auch bei der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) unter www.bbu.gv.at/nachbarschaftsquartier registrieren. Alle Unterkünfte laufen beim Flüchtlingsreferat des Landes Steiermark in einer Datenbank zusammen.

3. Ich habe meine Unterkunft gemeldet, was passiert jetzt?

Nachdem die Flüchtlinge im Ankunftszentrum in Graz von der Polizei registriert wurden, teilt sie das Flüchtlingsreferat auf die zur Verfügung stehenden Unterkünfte auf. Da es derzeit viele Anmeldungen von Unterkünften gibt und es Zeit braucht, diese zu sichten, kann es etwas dauern, bis sich die Referatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter melden.

4. Kann ich mir aussuchen, wer zu mir kommt?

Nein. Das Flüchtlingsreferat teilt die Flüchtlinge zu. Dabei wird darauf geachtet, dass die bestmögliche Wohnsituation für die Flüchtlinge zustande kommt – etwa ist wichtig, dass Familien nicht getrennt werden. Als Unterkunftgeber kann man aber in der E-Mail an das Land beziehungsweise bei der Online-Registrierung angeben, dass man zum Beispiel keine Haustiere aufnehmen kann.

5. Was, wenn meine Unterkunft nur für begrenzte Zeit zur Verfügung steht?

Wie lange eine Unterkunft zur Verfügung steht, kann ebenfalls bei der Anmeldung der Unterkunft angegeben werden. Grundsätzlich sollte man sich, wenn man etwa ein Zimmer seiner Wohnung zur Verfügung stellen will, mit seinem Vermieter absprechen.

6. Bekomme ich Geld dafür, dass ich Flüchtlinge aufnehme?

Wenn ein Flüchtling in einer Privatunterkunft Quartier nimmt, dann bekommt er als Einzelperson 120 Euro im Monat für die Miete dieser Unterkunft. Eine Familie bekommt 240 Euro im Monat.

7. Muss ich die Flüchtlinge versorgen?

Nein. Die Flüchtlinge erhalten eine Grundversorgung. Um sich zu verpflegen, bekommt jede erwachsene geflüchtete Person 200 Euro pro Monat, eine minderjährige 90 Euro. Zusätzlich haben die Menschen aus der Ukraine Zugang zum Arbeitsmarkt.

8. Muss ich die, die bei mir unterkommen, beim Amt melden?

Ja. Innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug muss die Anmeldung beim örtlichen Meldeamt erfolgen.

9. Was, wenn es Schwierigkeiten bei der Verständigung oder andere Probleme gibt?

Hilfe bei der Verständigung bietet die BBU unter +431 2676 870 9460. Bei Problemen kann man sich unter grundversorgung@stmk.gv.at und +43 800 201 010 melden.

10. Ich würde gerne ein Kind aufnehmen. Geht das?

Tatsächlich sucht das Land Steiermark derzeit Gasteltern, die unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine für die ersten Monate aufnehmen. Unter kinderundjugendhilfe@stmk.gv.at kann man sich melden. Die Gastfamilien erhalten für Kinder unter zwölf Jahren 515 Euro, für Jugendliche über zwölf Jahren 566 Euro pro Monat.