Sie hat kaum zwei Seiten - aber ist weitreichender, als zunächst gedacht. Die steirische Verordnung zur Verschärfung der Corona-Regeln betrifft derart viele Bereiche, dass das öffentliche Leben nun doch vielerorts massiv eingeschränkt wird. Wie berichtet muss seit gestern um Mitternacht sowohl bei Maturabällen, als auch auf der Tanzfläche der Disco eine FFP2-Maske getragen werden. Weil Gäste auch nur auf eigenen Konsumationsplätzen - etwa am Tisch oder an der Theke - Speisen und Getränke zu sich nehmen dürfen, bedeutet das für viele Betriebe in der Nachtgastronomie nun das vorläufige Aus.