Ich erhalte derzeit Mindestsicherung und Wohnunterstützung, was ändert sich für mich ab 1. Juli?
Nichts, die Leistung wird nicht vorzeitig beendet, sie wurde schließlich per Bescheid rechtskräftig für eine gewisse Zeit zugesprochen. Auch die maximale Höhe von heuer 949,46 Euro im Monat (für einen alleinstehenden Erwachsenen) ändert sich nicht.

Den 1. Juli "spürt" man also nicht?
Vereinzelt kann sich wegen der Systemumstellung die Überweisung um wenige Tage verzögern.