1. Wie erhalten Genesene Zutritt zu Gastro & Co.?
Die drei G – getestet, geimpft, genesen – als Zutrittsberechtigung für nahezu jegliches Freizeitvergnügen werden den Österreichern wohl noch länger erhalten bleiben. Um eine Genesung nachzuweisen, genügt ein behördlicher Absonderungsbescheid, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Alternativ berechtigt das positive Ergebnis eines Antikörper-Bluttests zum Zutritt in Lokale, Kultureinrichtungen, usw. Ein positives PCR-Ergebnis aus der Vergangenheit ist laut Gesundheitsministerium ungültig – auch dann, wenn es aus den letzten sechs Monaten stammt.