Das Problem und der Rechtsstreit rund um die Shoppingcity Seiersberg sind so alt wie der Einkaufsriese selbst. Von Anbeginn an war er in einzelne Blöcke unterteilt, damit die Verkaufsflächen nicht das rechtliche Limit sprengen. Die „getrennten“ Bauten sind mit eingehausten Gängen verbunden – eine wackelige Lösung, die nun erneut vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landet.