Ein Blick in das Archiv der Polizeimeldungen zeigt: Wenn in der Steiermark mit einer Motocross-Maschine etwas passiert, dann sind die Lenker meistens noch sehr jung und die Fahrzeuge oft nicht zum Verkehr zugelassen. So kam es vor fast einem Jahr in Judenburg zu einem Unfall, der stark an jenen mit tragischem Ausgang in Feldbach am Mittwoch erinnert: Drei Freunde im Alter von 19 bis 20 Jahren waren auf einem Forstweg mit ihren nicht zugelassenen Motorrädern unterwegs. Einer drehte plötzlich um und stieß frontal mit seinem Freund zusammen. Die beiden Burschen, die keine Schutzkleidung trugen, erlitten schwere Verletzungen.

Schwere Unfälle mit Motocross-Maschinen gab es in den letzten Jahren noch viele weitere, der jüngste Lenker war dabei erst elf Jahre alt. Gerade in ländlichen Gegenden ist es keine Seltenheit, dass Jugendliche ihre Motorsport-Leidenschaft auf Feldwegen oder im Wald ausleben. Erlaubt ist das Offroad-Fahren allerdings grundsätzlich nicht. Geregelt wird das im „Geländefahrzeuggesetz“ des Landes, wo jedoch einige Ausnahmen angeführt sind: Diese gelten etwa für Anrainerzufahrten, im Rahmen der Bewirtschaftung von Flächen und Wäldern oder auf ausgewiesenen Motorsportanlagen.

Fast alles gilt als Verkehrsfläche

Auch das Herumfahren mit Motorrädern ohne Zulassung ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Der Begriff Verkehrsfläche sei in der Straßenverkehrsverordnung nämlich sehr weit gefasst, sagt Oberstleutnant Jochen Heiling von der Landesverkehrsabteilung der Polizei. „Das schließt auch Parkhäuser, Forststraßen, Feldwege und dergleichen ein. Eigentlich alles, was zum Fahren gemacht ist.“ Auch wenn die Polizei an solchen Orten nicht explizit kontrolliere, kann die Behörde bei festgestellten Übertretungen Verwaltungsstrafen verhängen.

Bei Unfällen mit Zweitbeteiligten kommt noch die fehlende Haftpflichtversicherung dazu, in diesem Fall bleibt der Lenker zur Gänze auf dem Schaden sitzen. Und das kann bei langwierigen Verletzungen des Opfers schnell sehr teuer werden. Polizeioffizier Heiling gibt weiters zu bedenken, dass bei nicht angemeldeten Fahrzeugen auch der technische Zustand und die Verkehrstauglichkeit nicht regelmäßig überprüft wird. „Es gibt schon meist einen Grund, warum man ohne Zulassung fährt.“