Das Unheil nahm seinen Lauf in einem Lokal in Graz-Umgebung: Ein Betrunkener hängte sich dort bei einem Lokalgast ein, es kam zum Gerangel, man fiel um – und plötzlich war die Rolex des Stammgastes weg. Zur Sicherheit schaute er noch schnell daheim – drei Häuser weiter – nach, ob er sie nicht doch dort gelassen hatte.
Wie es zwischenmenschlich zwischen den zwei älteren Herren weiterging, schildert ein Zeuge Richterin Michaela Lapanje: „Er kam über die Straße auf den Betrunkenen zugelaufen, beschimpfte ihn, dass er ihm die Rolex gestohlen hat, und hat ihm mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen.“ Da fuhr auch schon die Polizei ein und nahm den blutenden Dieb fest. Der wehrte sich dagegen mit Schreien und Tritten. Die gestohlene Rolex wurde ihm – in zwei Teilen – aus der Hosentasche genommen und sichergestellt.
Angeklagter hat verschlafen
Auf der Anklagebank sitzen am Straflandesgericht Graz beide, nachdem die Polizei den Dieb daheim abgeholt und vorgeführt hat. Er hat verschlafen und generell Probleme, irgendetwas zu verstehen, nicht nur, weil er die Hörgeräte vergessen hat. Erinnern kann er sich sowieso an nichts. „I brauch ka Uhr. I hob noch nie was g‘stohlen.“
Der Bestohlene hat die Rolex seinerzeit als Kellner in der Grazer Nachgastronomie von einem Gast um 7000 Euro erworben. „Die Reparatur kostet bis zu 4000 Euro“, klagt er. Das gerissene Band sei schließlich aus 18 Karat Gold. Zu teuer. Vom Dieb will er kein Geld, „ein Freund“ wird es ihm billiger richten.
Mit seinen 85 Jahren ist er schon viel ruhiger geworden: Die letzte von elf Vorstrafen, es war Körperverletzung, ist aus 2009. Auf seinem „Speisezettel“ hat er aber interessanterweise auch Hehlerei, Diebstahl, Einbruch und Körperverletzung stehen. Nur eines wurmt ihn: „Ich hab‘ ihn nicht geschlagen, nur gestoßen.“ Und das nur, weil der Dieb „Karate-Bewegungen“ gemacht habe. „Hast du Kampfsport gemacht?“, fragt er seinen Mitangeklagten. – „Was?“ – „Karate!!“ – „Jo, aber des ist 40 Jahre her.“ – „Bei mir ist es auch lang her.“ Es wird fast wehmütig.
„Volle Berufung“
Ein Monat bedingt für den Schläger: „Volle Berufung.“ – „Bitte gerne. Auf Wiedersehen.“ Der bis dahin unbescholtene Uhrendieb fasst acht Monate bedingt wegen schweren Diebstahls und Widerstands gegen die Staatsgewalt aus. Und er bekommt die Auflage, eine Alkohol-Entwöhnung bis zum Ende der Bewährungsfrist regelmäßig nachzuweisen. Das versteht er nach mehrmaligen lautstarken Erklärungsversuchen. Ob er es sich merkt, ist eine andere Frage.