Ein Berufsverbot wurde dem Kärntner Zahnarzt 2017 auferlegt, der Mediziner musste daraufhin seine Praxis schließen. 2021 erfolgte in Graz der Prozessauftakt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, bei Patienten medizinisch nicht indizierte Eingriffe vorgenommen zu haben. Zudem soll er bei Versicherungen Leistungen verrechnet haben, die er gar nicht erbracht hatte. „Der Beschuldigte hat medizinisch nicht indizierte Operationen durchgeführt, nur um sie danach abzurechnen. Dass die Behandlungen nicht notwendig waren, hat er den Patienten bewusst verschwiegen“, erklärte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte bekannte sich bislang stets nicht schuldig.
An mehreren Verhandlungstagen ging es bereits äußert hitzig zu. Etwa als der angeklagte Zahnarzt (Doppeldoktor) dem gerichtlich bestellten Sachverständigen (ein Dreifachdoktor) eine Klage androhte, sollte dieser sein Gutachten nicht zurückziehen.
Jetzt ist die Causa um den Arzt, der im Internet oft als „Horror-Zahnarzt“ bezeichnet und dem Körperverletzung und schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wird, um eine Posse reicher.
„Nicht aus dem Saal geworfen“
Verhandelt wird die Causa ja deshalb in Graz, um jeglichen Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Denn der Arzt hat persönliche Kontakte in die Justiz. Eine Verwandte, selbst Richterin, stand nun kurz im Mittelpunkt der Verhandlung. Da sie als Prozessbeobachterin mehrmals dabei erwischt wurde, wie sie am Handy tippte und der Verdacht aufkam, dass sie etwas unerlaubt aufzeichne, erfolgten mehrere Ermahnungen. Später wurde von der Staatsanwaltschaft der Antrag gestellt, dass die Juristin nicht weiter im Saal bleiben dürfe, weil sie als Zeugin im Verfahren in Frage komme. „Berichte, wonach die Frau vom Richter aus dem Saal geworfen wurde, entsprechen nicht der Realität“, erklärt Gerichtssprecherin Barbara Schwarz im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Die Frau sei nicht aus dem Saal „geworfen“ worden. Sie sei lediglich aus dem Saal gebeten worden, weil sie potenzielle Zeugin sei.
Ohnehin konnte die Richterin am nächsten Tag als Zuhörerin wieder dem Prozess beiwohnen. Grund: Die Frau hat eidesstattlich erklärt, dass sie in dieser Causa immer von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.
Zeigte Anwalt Zunge?
Abgesehen davon war weiterer Wirbel vorprogrammiert, als der Anwalt des Zahnarztes seine herausgestreckte Zunge in Richtung des Vorsitzenden präsentiert haben soll. Der Anwalt hat allerdings, wie er glaubhaft versichern konnte, die Zunge nicht dem Richter entgegengestreckt - das Missverständnis war geklärt.
Die Gemüter können sich derweil etwas abkühlen, der Prozess wird im April fortgesetzt.