Unvorstellbare 410.000 Euro hat der 29-Jährige, der am Freitag am Straflandesgericht Graz einem Schöffensenat unter Richter Andreas Rom vorgeführt wurde, 20 Geschädigten herausgelockt. Mit „Alles verspielt“ bezieht er sich wohl nicht nur auf den Verbleib des Geldes, sondern auch auf sein Leben insgesamt: Seine bis dahin ahnungslose Frau hat er nach seiner Verhaftung auch noch mit hineingerissen, sie sitzt als Angeklagte neben ihm.
Das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs wirft Staatsanwältin Katharina Doppelhofer dem Oststeirer vor. Mit dem Bestreiten der Vorwürfe hält er das Gericht nicht auf: Er hat seinen Investoren versprochen, ihr Geld in Kryptowährungen anzulegen und es stattdessen in Wettcafés getragen und später heimlich und unbeobachtet in Online-Casinos verspielt. Den Ermittlern nannte er nach dem Auffliegen sogar einen Geschädigten, der noch gar nicht bekannt war.
„Die verdammten Automaten“ – damit habe es angefangen. Und er hat „alles hineingezahlt“, sagt sein Verteidiger Christian Fauland. Jetzt will er nur noch die unausweichliche Haft absitzen und eine Therapie machen. „Ihre kriminelle Energie sucht schon ihresgleichen“, hält der Richter dem Angeklagten vor. – „Wie meinen Sie das?“ – „Sie haben sechs Vorstrafen und treten plötzlich als der große Krypto-Spezialist auf.“
Alles habe er verspielt, sagt er, „auch was ich zwischendurch gewonnen hatte“. Seine Frau wusste von all dem nichts. „Es geht alles über Krypto“, sagt er zu ihr. „Ich soll mir keine Sorgen machen.“ Wenn er telefonierte, dann heimlich. Als sie ihn nicht mehr in Wettcafés ließ, spielte er in Online-Casinos. „Jede freie Minute habe ich gespielt“, sagt er. „Nach dem Aufwachen, beim Kaffeetrinken. Die Sucht hat mein Leben ruiniert.“ – „Es muss Ihnen dreckig gegangen sein.“ – „Dreckig ist kein Ausdruck.“ Einschlafen ging nur noch mit Alkohol.
„Sie sind nicht der erste Krypto-Händler, der hier sitzt“, sagt Richter Andreas Rom. „Der letzte war im Vergleich zu Ihnen nicht so reuig, sondern eiskalt.“ Die Frau des Angeklagten meint: „Ich bin froh, dass er in Haft gekommen ist, sonst hätte er sich umgebracht.“
Sie hat er auch mit „in die Misere hineingeritten“, gesteht er zu: Aus der U-Haft heraus forderte er sie auf, vier Zeugen zu beeinflussen. Sie sollten sagen, sie hätten gar nicht investiert, sondern ihm nur ein Darlehen gegeben. Auf Bestimmung zur Falschaussage steht bis zu ein Jahr Haft.
Apropos Reiten: Ihr wird auch vorgeworfen, sie hätte ein an Arthrose leidendes Pferd als gesund verkauft. Ein WhatsApp-Verlauf suggeriert, dass es nicht ganz so war, aber man wird die Anzeigerin hören müssen. Diesen Punkt scheidet der Richter aus.
Das Geständnis mildert die Strafe
So fällt das Urteil: Fünf Jahre Haft ist die Quittung, die der Angeklagte bekommt. „Weniger geht bei Ihren Vorstrafen nicht.“ Ohne reumütiges Geständnis wäre wohl noch viel mehr gegangen – bis zu zehn Jahre. Und man hätte noch offene bedingte Strafen in unbedingte umwandeln können. Zahlen wird er ohnehin, „bis es finster wird“. Seine Frau kommt wegen der Anrufe bei den Zeugen mit fünf Monaten bedingt und einer Geldstrafe davon – ein „Starterpaket“, nennt es der Richter.
Alle zwei nehmen das Urteil an.