Im Flachstück passiert's. Ein 75-jähriger Grazer wird am Montag im Skigebiet Nassfeld von einem bisher Unbekannten umgefahren. Kurz fragt der Unfallverursacher im gebrochenen Englisch nach dem Wohlbefinden des Mannes, Sekunden später fährt er weiter. Der Steirer bleibt auf der Piste verletzt liegen, muss kurz darauf mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus Villach gebracht werden. Der zweite Beteiligte am Unfall ist weg. Von ihm fehlt seither jede Spur.
Die Geschichte ist kein Einzelfall. Zahlen des Kuratoriums für Alpinsicherheit zeigen: Fahrerflucht bleibt auf den Pisten ein Thema. Seit 1. November 2025 flohen in der Steiermark bei 207 Unfällen, die von der Pistenpolizei erfasst wurden, 31 Mal Unfallbeteiligte. Ähnlich groß ist das Verhältnis mit Blick auf Österreich-weite Daten. Hier kommen auf 3180 erfasste Unfälle 617 Fahrerflüchtige. Tomas Woldrich vom Kuratorium für Alpinsicherheit sagt: „Die Zahlen sind tatsächlich seit Jahren gleich.“ Wenig Bewegung also, bei jenen, die nach einem Unfall davon sausen.
FIS-Regeln als Richtschnur
Skigebiete sind sich dem Problem jedenfalls bewusst. In vielen größeren Gebieten – wie beispielsweise Schladming – ist das Personal längst sensibilisiert. Nach einer Kollision soll demnach alles ganz schnell gehen. Mitarbeiter kommen an die Unfallstelle und nehmen die Personalien der Beteiligten auf. Die Chance auf eine Flucht, die ohnehin selten vorkomme, soll so weiter verringert werden. Sheriff wolle man zwar nicht spielen, aber zumindest dafür sorgen, dass die notwendigsten Regeln eingehalten werden.
Klar ist: Skipisten sind kein rechtsfreier Raum. Zunächst gelten hier die FIS-Regeln. Diese besagen, dass alle an einem Skiunfall beteiligten Personen anzuhalten haben, einander ihre Namen und Anschriften bekanntzugeben und den verletzten Personen die erforderliche und zumutbare Hilfe zu leisten..
Polizei lobt guten Austausch
Doch auch das Strafrecht kann greifen. „Grundsätzlich ist es egal, ob Fahrerflucht auf der Piste oder auf der Straße passiert“, sagt Polizeisprecher Sabri Yorgun Am Schnee gilt dasselbe wie am Asphalt. Soll heißen: Nach einer Kollision muss man stehen bleiben, lässt man jemanden verletzt liegen, begeht man unterlassene Hilfeleistung. „Dabei droht für den Flüchtigen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei schweren Verletzungen bis zu zwei Jahren und bei Todesfolge bis zu drei Jahren“, erklärt Kathrin Blecin vom Institut für Strafrecht an der Universität Wien.
Wie aber erwischt man die Fahrerflüchtigen? Woldrich vom Kuratorium für Alpinsicherheit sagt: „Dem wachsamen Auge der Liftwarte entgeht wenig, sie schaffen es immer wieder Fahrerflüchtige bei Liftein- und Ausstiegen zu stellen und mit ihnen den Fall durchzusprechen“. Auch moderne Kamerasysteme sind eine Hilfe bei der Suche nach den Pistenrowdies. „Was wir von unseren Kollegen auf den Pisten hören, funktioniert die Zusammenarbeit mit den Skigebietsbetreibern sehr gut – Skikarten können schnell ausgewertet, Zeugen schnell befragt werden“, sagt Yorgun. Die Flucht auf der Piste zahlt sich also nicht aus.