Das Große Goldene und das Große Goldene Ehrenzeichen am Band hat das Land Steiermark dem Gründer von SOS-Kinderdorf 1977 und 1983 verliehen. Nach Bekanntwerden der schweren Missbrauchsvorwürfe gegen Hermann Gmeiner kündigte Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) ja an, deren Aberkennung prüfen zu lassen. Das Resultat: Aufgrund der Rechtslage kann das Land diese gar nicht aberkennen. Eine posthume Aberkennung zielt „insbesondere auf Personen ab, die sich an nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt haben“. Der Standpunkt des Landes: Das Recht, ein Ehrenzeichen zu tragen, erlischt mit dem Tod des Ausgezeichneten.