Mit einem Freispruch ist am Montagvormittag der Prozess gegen den Obmann der Energiegenossenschaft Halbenrain in Graz zu Ende gegangen. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, den Tod eines Mitarbeiters grob fahrlässig verschuldet zu haben: Im März 2025 war ein 48-Jähriger bei einem Arbeitsunfall in die Förderschnecke des Heizwerkes gezogen worden – er starb an der Unfallstelle an seinen Verletzungen.
Tod im Bioheizwerk
Obmann in Graz von grob fahrlässiger Tötung freigesprochen
Der Obmann der Energiegenossenschaft war nach Tod eines Mitarbeiters angeklagt. Am Montag wurde er am Straflandesgericht Graz freigesprochen,
© Presseteam BVRA