Kann man tatsächlich die Republik Österreich dafür haftbar machen, dass der Grazer Amokschütze legal in den Besitz einer Waffe gelangt ist, mit der er seine Wahnsinnstat begangen hat? Zwei Grazer Anwälte, Karin Prutsch-Lang und Andreas Kleinbichler, planen, wie berichtet, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik.
Stimmt das?
Soll die Republik nach dem Grazer Amoklauf haftbar gemacht werden?
Analyse.
Anwälte wollen die Republik klagen, weil Grazer Amokläufer trotz Untauglichkeit eine Waffenbesitzkarte hatte. Experte Christoph Bezemek rät dem Gesetzgeber, „Abhilfe zu schaffen“.
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