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Jeder Haushalt muss Gebühren zahlen

Je mehr ORF, umso weniger Wettbewerb

Kommentar. Der Verfassungsgerichtshof zementiert mit seinem Erkenntnis zu den ORF-Gebühren die Marktposition des Ex-Monopolisten ein. Das hat weitreichende Konsequenzen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Jeder Haushalt muss ORF-Gebühren zahlen, unabhängig von der Nutzung der Angebote und unabhängig davon, ob man einen Fernseher, ein Radio oder ein internettaugliches Gerät besitzt.
  • Der Verfassungsgerichtshof begründet sein Erkenntnis so: Der ORF trägt zur freien öffentlichen Meinungsbildung bei, ein hohes Gut in einer Demokratie.
  • Die Entscheidung könnte negative Auswirkungen auf den österreichischen Medienmarkt haben, weil die übermächtige Position des ORF den freien Wettbewerb einschränkt.
  • Die Medienvielfalt ist in Österreich unterentwickelt, was die Demokratie gefährden könnte.
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs haben entschieden: Alle Haushalte müssen für den ORF zahlen. Den Beitrag muss auch der begleichen, der keinen Fernseher, kein Radio, kein internettaugliches Gerät besitzt.
© APA / Helmut Fohringer
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs haben entschieden: Alle Haushalte müssen für den ORF zahlen. Den Beitrag muss auch der begleichen, der keinen Fernseher, kein Radio, kein internettaugliches Gerät besitzt.
© APA / Helmut Fohringer
Author Oliver Pokorny
Oliver Pokorny Chefredakteur
Chefredakteur
6. Juli 2025,
6:00 Uhr
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs haben entschieden: Alle Haushalte müssen für den ORF zahlen. Den Beitrag muss auch der begleichen, der keinen Fernseher, kein Radio, kein internettaugliches Gerät besitzt.
© APA / Helmut Fohringer
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs haben entschieden: Alle Haushalte müssen für den ORF zahlen. Den Beitrag muss auch der begleichen, der keinen Fernseher, kein Radio, kein internettaugliches Gerät besitzt.
© APA / Helmut Fohringer
Kommentar. Der Verfassungsgerichtshof zementiert mit seinem Erkenntnis zu den ORF-Gebühren die Marktposition des Ex-Monopolisten ein. Das hat weitreichende Konsequenzen.

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