2020 waren es noch zehn, diesmal sind es „nur“ drei: In Hausmannstätten, Dobl-Zwaring und St. Marein bei Graz wurde das Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 23. März angefochten. „Die Frist ist um Mitternacht in der Nacht auf Donnerstag ausgelaufen, diese drei Gemeinden sind es“, bestätigt Wolfgang Wlattnig, Leiter der Abteilung 7 Gemeinden und Wahlen.

Konkret bedeutet das: In diesen drei Gemeinden, die allesamt im Bezirk Graz-Umgebung liegen, ist das Wahlergebnis damit nicht rechtskräftig, der bestehende Gemeinderat samt Bürgermeisterin und Bürgermeister bleiben im Amt – und auch beschlussfähig. Die Amtszeit wurde quasi verlängert.

Land muss sich in drei Gemeinden mit Anfechtungen der Gemeinderatswahl auseinandersetzen

Mitte bis Ende Mai tagt die Landeswahlbehörde und wird über die Einsprüche entscheiden. Werden sie anerkannt, kann eine Neuauszählung oder eine Neuwahl stehen; werden sie abgelehnt, kann jene Partei, die als Beschwerdeführer auftritt, zum Verfassungsgerichtshof gehen.

In Hausmannstätten wurde ja bereits vorige Woche bekannt, dass die SPÖ die Wahl beeinsprucht hat. Neben angeblichen Unstimmigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen wurde auch kritisiert, dass die Gemeindezeitung – mit hoher Bürgermeister-Präsenz – in der Wahlzelle auflag, vermeintlich als Schreibunterlage.

Es fehlt jeweils eine Stimme für ein zusätzliches Mandat

In St. Marein bei Graz sind es die Grünen, die als Beschwerdeführer auftreten. Dort fehlt ihnen eine Stimme auf ein zusätzliches Mandat. Ähnliches Bild in Dobl-Zwaring: Dort hat die FPÖ die Wahl angefochten, den Freiheitlichen fehlt eine Stimme auf ein sechstes Mandat.