Mit Stichtag 6. März soll es soweit sein. Dann tritt offiziell in Kraft, worauf sich der Ausschuss der Berner Konvention Anfang Dezember unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit geeinigt hatte: Der Schutzstatus für den Wolf in Europa wird auf Vorschlag der EU-Kommission (und mit vorheriger Zustimmung des EU-Rats) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Was nach einer Wortklauberei klingt, soll den österreichischen Bundesländern tatsächlich mehr rechtlichen Spielraum verschaffen, die zurückkehrenden Beutegreifer bejagen zu können.