Mit Stichtag 6. März soll es soweit sein. Dann tritt offiziell in Kraft, worauf sich der Ausschuss der Berner Konvention Anfang Dezember unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit geeinigt hatte: Der Schutzstatus für den Wolf in Europa wird auf Vorschlag der EU-Kommission (und mit vorheriger Zustimmung des EU-Rats) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Was nach einer Wortklauberei klingt, soll den österreichischen Bundesländern tatsächlich mehr rechtlichen Spielraum verschaffen, die zurückkehrenden Beutegreifer bejagen zu können.
Änderung tritt in Kraft
Warum der Wolf trotz reduziertem Schutz nicht bejagt werden darf
In einer Woche tritt der herabgesetzte Schutz des Wolfes in Europa in Kraft. Wirksam wird er aber erst, wenn auch EU-Gremien Regelungen anpassen. Und selbst dann gibt es für Abschüsse weiter große Hürden.
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