Offenbar erhalten immer mehr Österreicherinnen und Österreicher Forderungsschreiben einer Wiener Anwaltskanzlei wegen Besitzstörung auf Parkplätzen. Allein in Oberösterreich verzeichnet man täglich mehrere Beschwerden, wie die Arbeiterkammer (AK) in Linz betont.
Die Konsumentenschützer verweisen in diesem Zusammenhang auf einen aktuellen Fall: Herr K. aus Wels brachte im September 2024 seinen Sohn zum Fußballtraining nach Linz. Beim Wenden auf einem angrenzenden Parkplatz hielt er kurz an. Wenige Wochen später erhielt er Post einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei. Diese forderte ihn auf, zweimal 395 Euro zu zahlen, da er angeblich den Parkplatz widerrechtlich genutzt habe. Andernfalls drohte eine Klage. Der ÖAMTC berichtet gar über Zahlungsaufforderungen in der Höhe von bis zu 600 Euro.
Wie Betroffene reagieren können
Herr K. wandte sich an die AK. Auf deren Empfehlung hin sandte er eine Unterlassungserklärung an die Kanzlei und zahlte 20 Euro für die Halterabfrage. In seinem Schreiben bot er zudem an, angemessene Kosten zu übernehmen, falls diese transparent aufgeschlüsselt würden. Nach Ansicht der AK reicht dies aus, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen und damit eine Klage auf Besitzstörung ins Leere laufen zu lassen.
Doch der Rechtsanwalt blieb bei seiner Forderung und schickte weitere Einschreiben. Zudem überwies er die 20 Euro mit dem Vermerk „Klagseinbringung erfolgt“ zurück. Doch auch drei Monate später liegt der Familie keine Klage vor.
Fälle auch in der Steiermark bereits bekannt
Laut AK ist die Geschichte von Herrn K. kein Einzelfall, sie ortet vielmehr ein neues Geschäftsmodell. Sie rät Betroffenen, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme angemessener, jedenfalls geringerer Kosten anzubieten. Gleichsam fordert man gesetzliche Maßnahmen, um dieser Praxis Einhalt zu gebieten. Denn: Auch andernorts – etwa in der Steiermark – sind ähnliche Fälle bereits bekannt.