Weil sie ihr Baby unmittelbar nach der Geburt getötet haben soll, musste sich eine 29-Jährige am Mittwoch im Landesgericht Leoben verantworten. Die Frau hatte angeblich von ihrer Schwangerschaft nichts bemerkt und das Kind alleine zur Welt gebracht. An die Tat selbst konnte sie sich beim Prozess nur vage erinnern. Sie wurde für das Delikt „Tötung nach der Geburt“ zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).
Nach Prozess in Leoben
Mutter nach Kindstötung verurteilt: Was hinter § 79 steckt
Eine Steirerin wurde am Landesgericht Leoben (noch nicht rechtskräftig) verurteilt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 Strafgesetzbuch).
© Josef Fröhlich